Eine Babysitterin beschäftigen – Teil 2: Minijob und Bürokratie

Die vergangene Woche war unglaublich turbulent und voller beruflicher Termine – und trotzdem sind wir nicht durchgedreht. Denn: Wir haben eine tolle Babysitterin, die im Moment glücklicherweise sogar Semesterferien hat und uns somit total flexibel helfen kann. Wie wir sie gefunden haben, könnt ihr bereits in Teil 1 meiner kleinen Reihe zur Babysittersuche nachlesen. In diesem Teil soll es jetzt ums Geschäftliche gehen: Denn de facto werdet ihr zum Arbeitgeber, sobald ihr eine Babysitterin beschäftigt! Klingt ein bisschen angsteinflößend, nach Pflichten und großer Verantwortung, oder? Ist aber letztlich halb so wild! Ich erkläre euch Schritt für Schritt, was ihr tun müsst, um eure Babysitterin legal zu beschäftigen und worauf ihr achten solltet.

Natürlich könntet ihr auch einfach sagen: „Sch… drauf, ich hab früher auch für nen 5er auf die Hand auf die Nachbarskinder aufgepasst!“. Aber naja, das war dann eben Schwarzarbeit. Und so was wollen wir doch nicht machen, jetzt, da wir groß und erwachsen sind, oder? Außerdem kann ich euch versichern: Es ist gar nicht schwer und auch nicht wahnsinnig teuer, eure Babysitterin legal zu beschäftigen!

Selbstständig oder als Minijob?

Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten – die einfachste und geläufigste ist die Beschäftigung im Rahmen eines Minijobs – und darauf möchte ich hier vor allem eingehen. Es kann aber auch sein, dass eure Babysitterin bereits eine Selbstständigkeit angemeldet hat oder dies vorhat, zu tun. Dann kann sie euch einfach Rechnungen schreiben, die ihr begleicht und ihr müsst sonst gar nichts tun (ich vermute aber, dass in einem solchen Fall der Stundenlohn höher ausfällt, denn als Selbstständige trägt die Babysitterin alle Kosten selbst: Steuern, Krankenversicherung, Rentenbeiträge).

Am einfachsten ist es, die Babysittern als Minijobberin, also als geringfügig Beschäftigte, anzumelden. Das geht ganz einfach über die Minijob-Zentrale, die dem Verbund der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See angehört. Dort meldet ihr eure zukünftige Babysitterin als Haushaltshilfe an. Wichtig ist: Im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung darf sie nicht mehr als 450 € im Monat verdienen.

Achtung: Bei der Minijobberin summieren sich auch verschiedene Jobs!

Und Achtung: Die 450 € Höchstsumme gelten auch, wenn die Babysitterin mehrere Jobs im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung ausübt! Das habe ich selbst erst herausgefunden, als wir eine erste Interessentin hatten, die bereits von einer anderen Familie für einen 450 €-Job gemeldet war. Ein Telefonat mit der Minijob-Zentrale ergab: Sobald die Babysitterin insgesamt mehr als 450 € monatlich verdient (also z.B. 200 € bei uns und 300 € in der anderen Familie) fällt sie aus dem Schema und muss anders gemeldet werden.

Es handelt sich dann nicht mehr um einen Mini-Job (alles bis 450 €) sondern um einen Midi-Job (450,01 € bis 850 €). Der Midi-Job ist anders als der Mini-Job sozialversicherungspflichtig, was heißt, dass Beiträge für Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung fällig werden. Eine solche Beschäftigung meldet man auch nicht mehr bei der Minijob-Zentrale an, sondern direkt bei der zuständigen Krankenkasse des Arbeitnehmers. Mehr Infos zum Midi-Job findet ihr hier.

Minijob: Anmeldung via „Haushaltscheck“

Die Abgaben, die im Falle eines Midi-Jobs für den Arbeitgeber (also uns) fällig geworden wären, wären uns eindeutig zu hoch gewesen. Daher haben wir weiter gesucht und schließlich unsere Babysitterin gefunden, die noch keinen anderen Minijob ausführte. Sie haben wir dann mittels „Haushaltscheck“ bei der Minijob-Zentrale angemeldet. Haushaltscheck nennt sich das Verfahren, mit dem man seine Haushaltshilfe mittels Formular bei der Knappschaft Bahn-See anmeldet. Hier findet ihr den Link zum Haushaltscheck-Formular.

Abgaben und Rentenbeiträge beim Minijob

Auch im Falle eines Mini-Jobs werden Abgaben für Kranken- und Rentenversicherung fällig. Es werden jedoch nur recht geringe Pauschalbeträge fällig. Von der Rentenversicherung können Minijobber sich befreien lassen, das geht ganz einfach per Formular. Unsere Babysitterin hat sich dafür entschieden, Rentenversicherungsbeiträge abzuführen. Diese können wir uns teilweise von ihr zurückholen, sprich, wir ziehen ihr den Teil direkt vom Lohn ab. Die Minijob-Zentrale bietet einen simplen Rechner an, mit dem ihr ausrechnen könnt, wie hoch die Abgaben in eurem Fall wären.

Wenn ihr eure Babysitterin für beispielsweise 200 € monatlich beschäftigt, würden insgesamt 29,48 € zusätzliche Abgaben auf euch zukommen. Der Beitrag zur Rentenversicherung betrüge eigentlich 37,20 €, ihr dürftet aber 27, 20 € vom Lohn eurer Babysitterin abziehen. Damit wird es ein bisschen teurer, wenn eure Babysitterin sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen will, aber es ist durchaus noch erschwinglich.

Babysitterkosten von der Steuer absetzen

Hinzu kommt: Die Kosten für eure Babysitterin könnt ihr steuerlich als „Sonderausgaben“ geltend machen. Das Finanzamt berücksichtigt dabei zwei Drittel aller jährlich für Kinderbetreuung anfallenden Kosten, es gilt ein großzügiger Höchstbetrag von 4.000€ pro Kind unter 14 Jahren. Diese Regelung gilt seit 2015 auch offiziell für Betreuungstätigkeiten, die über einen Minijob vergeben werden.

Beim Punkt steuerlicher Absetzbarkeit wird dann auch noch mal klarer, warum ihr eure Babysitterin nicht schwarz beschäftigen solltet: Geld, das ihr bar auf die Kralle auszahlt, könnt ihr kaum beim Finanzamt angeben. Wichtig ist daher, dass eure Babysitterin ihr Geld per Überweisung von Konto zu Konto erhält.

Wie melde ich schwankende Löhne?

Wenn ihr eure Babysittern nun als Minijobberin angemeldet habt, ist der komplizierteste Part schon gemacht. Für uns stellte sich dann noch die Frage, wie kompliziert es nun noch mal mit der Bezahlung würde. Denn es war direkt klar, dass die Arbeitszeiten und damit auch der Lohn unserer Babysitterin mehr oder weniger stark schwanken würde. Glücklicherweise bietet die Minijob-Zentrale für genau solche Fälle den Halbjahrescheck an, sprich: die Möglichkeit, den Verdienst der Babysitterin halbjährlich zu melden.

Damit werden die Abgaben dann nicht monatlich, sondern nur halbjährlich fällig. Es ist also wichtig, ein paar Rücklagen dafür zu bilden, damit das Konto gut gedeckt ist, wenn die Knappschaft Bahn-See den Betrag für das letzte halbe Jahr einzieht. Der Halbjahrescheck ist ein einseitiges Formular, das immer im Juni und Dezember abgeschickt werden muss. Auf ihm trägt man einfach den Verdienst der letzten Monate ein, aus dem sich dann die Abgaben berechnen. Hier bekommt ihr weitere Infos und könnt den Halbjahrescheck herunterladen.

Arbeitszeiten gut dokumentieren

Wichtig ist natürlich, die Arbeitszeiten eurer Babysitterin immer gut zu dokumentieren. Wir nutzen dazu einfach die Vorlage der Minijob-Zentrale, die ihr hier herunterladen könnt. Seit Einführung des Mindestlohns seid ihr auch offiziell verpflichtet, die Arbeitszeiten genau zu dokumentieren. Also alles schön aufheben und in Ordnern abheften! 😉

Wir nutzen das Arbeitszeit-Formular auch immer direkt als Abrechnungsbogen, auf dem wir den aktuellen Monatslohn berechnen, machen davon ein Foto und schicken es unserer Babysitterin. So ist sie auch immer informiert und kann ein Veto einlegen, falls wir Stunden vergessen oder uns verrechnet haben (was bisher zum Glück aber noch nicht passiert ist). Offiziell abzeichnen muss sie dann nur den nächsten Halbjahrescheck, auf dem sie die jeweiligen Summen bestätigt.

Gar nicht so schwer, oder? 😉

Ich hoffe, ich konnte euch mit dieser Beschreibung ein bisschen die Angst davor nehmen, Arbeitgeber zu werden. Das Minijob-Prinzip macht es wirklich ziemlich simpel möglich, eure Babysitterin legal zu beschäftigen. Dasselbe gilt übrigens auch für alle anderen Arten von Haushaltshilfen wie Putzhilfen und sonstige Zugeh-Damen und -Herren.

Wenn ihr noch Fragen zum Anstellen einer Minijobberin habt, stellt sie mir gerne in den Kommentaren. Vielleicht habt ihr ja Glück und mein bisschen Erfahrung reicht zur Beantwortung. 😉 Und wenn ihr selbst schon Arbeitgeber seid oder mal wart, freue ich mich auch über eure Berichte – vielleicht ja auch aus dem Bereich Midi-Job und worauf man dabei zu achten hat.

14 Kommentare zu „Eine Babysitterin beschäftigen – Teil 2: Minijob und Bürokratie

  1. Christina

    Huhu!
    Wie ist es denn, wenn die Babysitterin das tatsächlich nur für einen 5er auf die Hand macht? Also, gar nicht den Mindestlohn bekommen möchte (gehört quasi zur Familie)? Wie würden wir das dann machen? Quasi ‚betrügen‘ indem wir etwas anderes aufschreiben, als zahlen? Ist ja auch nicht das Gelbe vom Ei… ?

    • Hi Christina!

      Also erst mal würde ich mit meiner Babysitterin ein ernstes Wörtchen reden, warum sie sich so unter Wert verkauft. Mindestlohn sollte sie schon mindestens verlangen (deswegen heißt es ja auch Mindestlohn, ne? ?).

      Tja und dann, keine Ahnung. Wenn es nur gelegentliches Babysitten ist (so alle paar Wochen mal für einen Abend oder so), ist es vielleicht OK, das einfach bar auf die Hand zu regeln? Oder empfehle ich dir da jetzt gerade Schwarzarbeit? ? Du, ich hab keine Ahnung. Grundsätzlich kann man ja auch für wenige Stunden einen Minijob anmelden, man zahlt ja nur, was auch geleistet wurde – also hat man auch keine Abgaben, wenn nicht gearbeitet wurde.

      In jedem Fall würde ich aber einen angemessenen Lohn zahlen!

      • Christina

        Danke für Deine Antwort!
        Unsere Babysitterin gehört quasi zur Familie und würde es auch für lau machen, einfach weil sie es gerne macht. Da sie aber noch Schülerin ist, möchte ich ihr Geld geben. Da haben wir uns auf 5€ / Stunde geeinigt, mehr wollte sie nicht, bzw haben mir auch ihre Eltern mitgeteilt, dass sie nicht mehr möchten. Dafür gibts dann halt mal andere Sachen von uns, also bezahlte Ausflüge, Kinogutscheine, …
        Es ist schon regelmäßig, einmal die Woche, deswegen denke ich auch ans Anmelden. Aber ich weiß halt schlicht nicht, wie das mit dem Lohn gerechnet werden soll, wenn es nicht der Mindestlohn ist.
        Vllt rufe ich einfach mal in der Zentrale an… ?

        • OK, wenn das so ist, dann würde ich ein noch ernsteres Wörtchen mit den Eltern reden. ? Warum wollen sie nicht, dass ihre Tochter vernünftig bezahlt wird? Klingt mir nach einer merkwürdigen Einstellung zum Thema Geld. Ist doch super, wenn die Tochter früh lernt, dass gute Arbeit auch anständig bezahlt wird! Wenn ihr den Job anmelden wollt, werdet ihr um den Mindestlohn eh nicht herumkommen.

          Vielleicht könnt ihr euch dann stattdessen so einigen, dass die Eltern die Kosten für Ausflüge usw. tragen, die ihre Tochter mit eurem Kind macht? Falls es ihnen so wahnsinnig wichtig ist, dass ihr nicht zu viel Geld investiert…

          Aber ich würde da auf jeden Fall noch mal das Gespräch suchen. Vor allem weil es ja schon so klingt, als wärt ihr prinzipiell bereit, mehr zu zahlen. Oder verstehe ich das falsch?

        • Das sollte jetzt übrigens nicht so belehrend rüber kommen, wie es vielleicht klingt. ?? Ihr macht das schon, wie es sich für euch richtig anfühlt. Ich habe mich bloß im letzten halben Jahr viel mit dem Thema Finanzen beschäftigt und auch mit so Glaubenssätzen rund ums Thema. Und im Nachhinein denke ich, dass es mir gut getan hätte, mich schon als Mädchen oder junge Frau nicht finanziell unter Wert zu verkaufen. Und auch, wenn meine Eltern mir mehr Wissen und finanzielles Selbstbewusstsein mitgegeben hätten.

          • Barany Geza

            Bezahlung nach dem Mindestlohngesetz: Der Mindestlohn von 8,84€, welcher seit dem 01.01.2017 gilt, ist auch Babysittern zu zahlen, die regelmäßig und über einen längeren Zeitraum ihre Dienste anbieten. Ausnahme: Der Babysitter ist unter 18 Jahre und hat keine Berufsausbildung (dann gilt der Mindestlohn nicht).

  2. Mie

    Habt Ihr die eine Babysitterin abgelehnt, weil sie teurer gewesen wäre aufgrund Versicherungspflicht resp. weil Ihr einen Anteil an ihrem Rentenbeitrag hättet zahlen sollen? Gerade weil Du Dich mit dem Thema beschäftigt hast inkl. Statistik zu Altersarmut v.a. bei Frauen sollte Dir /Euch doch auch daran gelegen sein, da einen Beitrag zu leisten. Vielleicht tue ich Dir jetzt unrecht – ich kenne mich nicht aus (lebe nicht in Deutschland) falls ich es missverstehe, nimm es mir bitte nicht übel. Seine eigenen Finanzen in den Griff bekommen /sparen ist gut und recht, aber im Bereich Familien- und Haushaltsdienstleistungen verschrecke ich manchmal, wie wenig Zahlungsbereitschaft da ist. Aber nochmal, vllt missverstehe ich dies alles, denn ich schätze Dich anhand Deiner Beiträge nicht geizig /sparwütig ein.

    Für alle, die sich überlegen, schwarz =unversichert und illegal zu beschäftigen: was, wenn ein Unfall passiert?

    • In unserem Fall hat letztlich die potentielle Babysitterin abgesagt, weil die Familie, für die sie schon länger als 450€-Kraft arbeitete, ihr sonst gekündigt hätte. Also ja, in dem Fall war diese andere Familie nicht bereit, die höheren Abgaben mitzutragen. Fand ich auch schwach, vor allem weil ich mit der Frau länger darüber gesprochen habe, dass es ihr großer Wunsch ist, endlich auch mehr zu verdienen und sich beruflich breiter aufzustellen. Ich kenne mich nicht so gut aus, aber vielleicht hilft dann nur der Weg in die Selbstständigkeit. Dann verlangt man vielleicht höhere Löhne, dafür hat der Arbeitgeber nicht das Damoklesschwert Abgaben über dem Kopf schweben. Kann doch sein, dass das auch oft so eine psychische Komponente ist.

      Wir waren aus anderen Gründen nicht total von dieser Babysitterin überzeugt und dann kam noch das Thema höhere Abgaben dazu, weshalb wir dann nicht unglücklich waren, dass es nichts wurde. Aber gesetzt den Fall wir hätten eine Babysitterin gefunden, die total gut zu uns gepasst hätte, wären wir auch zu höheren Abgaben bereit gewesen.

      Bei uns hat es dann aber einfach besser mit unserer jetzigen Babysitterin gepasst. Sie ist Studentin und verdient sich so ein kleines bisschen was dazu. So passt es für uns alle sehr gut.

  3. Jessica

    Hallo, ich habe gelesen, dass man bei Minijobs mit variabler Arbeitszeit eine wöchentliche Mindestarbeitszeit angeben sollte, und diese darf nach oben hin nur um 25 Prozent überschritten werden. Wenn das so ist, macht es das Ganze für uns nicht nutzbar, denn unser Bedarf variiert deutlich mehr leider 🙁

    • CP

      Hallo Jessica,

      vor demselben Problem stehe ich auch!

      Hinzu kommt, wie werden Krankheitstage und die entsprechende Entgeltfortzahlung sowie der Urlaubsanspruch berechnet?

      Wir mussten unserer Kinderfrau wegen Corona kündigen, weil sie aufgrund ihres Alters zur Risikogruppe gehörte. Da es bei Minijobbern keine Kurzarbeit gibt, hätten wir ihr wer weiß wie lange das monatliche Entgelt weiter zahlen müssen. Was wiederum schwierig ist, bei schwankenden Arbeitszeiten.

  4. Corinna Blessing

    Ich habe auch noch ne Frage 😊 Hat die Babysitterin auch noch Abgaben, so dass man ihr besser einen höheren Stundenlohn zahlt, damit sie am Ende das Geld hat was sie möchte?

    Also z.b möchte sie 10 Euro auf die Stunde. Ich möchte sie aber legal anmelden und möchte dass sie am ende trotzdem ihre 10 Euro hat. Wieviel mehr muss ich ihr dann zahlen? Oder sind die Abgaben nur auf meiner Seite? Wieviel Prozent Abgaben muss ich zahlen?

    • Markus

      Hallo Corinna,

      so wie ich das verstehe, überweist ihr eurer Haushaltshilfe einfach einen Stundenlohn von etwa 10 Euro („etwa“ = siehe unten ;)).
      Was ihr bei der Minijob-Zentral als Verdienst angebt, hängt davon ab, ob die Haushaltshilfe die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragt hat oder nicht. Außerdem ist auch entscheidend, wie viel die Haushaltshilfe bei euch im gesamten Monat verdient hat.
      Ganz pauschal lässt sich das also nicht sagen, aber du kannst ja mal mit dem im Artikel verlinkten Rechner herumspielen (https://www.minijob-zentrale.de/SiteGlobals/Forms/Haushaltsscheckrechner/haushaltscheck2018.html).
      Ein kleines Beispiel: beauftragt ihr die Haushaltshilfe z.B. für 10 Stunden im Monat (ergo 100 Euro), dann überweist ihr der Haushaltshilfe 100,80 Euro (Monatslohn – „Von der Haushaltshilfe aufzubringender Anteil der Rentenversicherungsbeiträge“), gebt aber bei der Minijob-Zentral einen Verdienst von 127 Euro an. Bitte denkt in diesem Fall daran, dass ihr die 26,20 Euro, die die Haushaltshilfe als Anteil zu den Rentenversicherungsbeträgen bezahlen muss, intern zurücklegt.
      Hat die Haushaltshilfe die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beauftragt, dann entfällt die komplizierte Rechnung und ihr überweist ihr einfach 100 Euro.

      Das ist natürlich nur meine persönliche Meinung, aber ich denke, so wäre es korrekt. Was meinen die anderen?

  5. Markus

    Hallo Sophie,

    vielen Dank für euren tollen Blog. Dieser Artikel hat uns sehr geholfen, mit wenig Aufwand eine Babysitterin anzustellen. Ein riesiges Dankeschön dafür.

    Nun habe ich Post von der Minijob-Zentrale bekommen und stehe vor dem Problem, den Urlaubsanspruch in die notwendige „Bescheinigung über Arbeitsbedingungen“ einzutragen. Wie macht ihr das bei den variablen Arbeitszeiten, die eine Babysitterin so hat (eine Woche mal gar nicht, dann wieder sehr oft, usw.)? Rechnet ihr den Urlaubsanspruch rückwirkend anhand der beauftragten Tage aus und bezahlt ihn dann am Ende des Jahres als Quasi-Urlaubstage aus? Unsere Babysitterin meinte schon, dass sie die Urlaubstage gar nicht bräuchte, da wir sie ja eh immer nur dann beauftragen, wenn sie auch Zeit hat – aber die Gewährung und Bezahlung von Urlaubstagen ist nach meinem Verständnis ein Muss und steht deshalb nicht zur Diskussion.
    Da das Thema – zumindest für mich – so kompliziert ist, würde ich mich sehr auf einen Teil 3 des Artikels zum Thema „Arbeitsvertrag“ bzw. „Bescheinigung über Arbeitsbedingungen“ freuen ;). Zumindest aber wäre interessant, wie ihr das Problem gelöst habt.

    Liebe Grüße
    Markus

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