Elterngeld – für Selbstständige, Angestellte und eine Kombination aus allen

Dieser Text lag ein bisschen auf Halde – denn ich hatte ihn, ohne es zu wissen, am Vorabend der Räupchen-Geburt zu Ende getippt. Dann war das Räupchen da und andere Themen irgendwie wichtiger. Da sich aber viele gewünscht haben, dass ich noch mal ausführlich über unseren Weg der Elternzeit, inklusive privater Elterngeld-Beratung, berichte, kommt er hier endlich, mein Artikel zur Elternzeit-Planung mit der klaren Empfehlung: Eine Beratung lohnt sich!

„Ich bin bereit, jeder Zeit! Ich bin in Form, ganz enorm!“ – Was die nahende Geburt angeht, halte ich es ganz mit Spongebob! Von Babybett bis Stilleinlagen ist hier nun in der Tat alles tip top vorbereitet – allein der Elterngeldantrag muss noch mit Kuli nachgezeichnet werden. Den haben wir nämlich zunächst mal mit Bleistift ausgefüllt, um ihn danach noch mal mit unserer Elterngeldberaterin durchzugehen. Für die Planung dieser Elternzeit haben wir uns nämlich eine private Beratung gegönnt.

Beim Hübchen war das mit dem Elterngeld noch ziemlich einfach: Ich war Studentin, der Mann angestellt. Elterngeld Plus gab es damals noch nicht. Der Antrag gestaltete sich daher relativ leicht. Klar, die doofen Formulare in ihrem Schwurbeldeutsch nerven gewaltig, aber mit ein bisschen Mühe kämpft man sich da durch. Am Ende nahm ich die ersten sechs Monate Elternzeit, danach der Mann vier Monate und ich noch mal die restlichen vier. Dabei handelte es sich jeweils um Vollzeit-Elternzeit.

Diesmal ist es deutlich komplizierter: Der Mann ist zwar nach wie vor angestellt, ich arbeite jedoch selbstständig – und hatte bis vor kurzem keine Ahnung, wie ich Selbstständigkeit und Elterngeld am besten vereinbare. Mit dem noch recht neuen Elterngeld Plus bieten sich viele neue Möglichkeiten: Arbeitszeitreduzierung mit Aufstockung durch Elterngeld zum Beispiel. Oder das Strecken der Elterngeldmonate auf bis zu 28 Monate, bei halbem Bezug der Summe. Außerdem gibt es noch etwas neues: Die sogenannten Partnerschaftsmonate, die Paare mit zusätzlichen Elterngeld-Monaten belohnen, wenn beide gleichzeitig wieder arbeiten.

Es ist ein Dschungel an Möglichkeiten!

So, und jetzt gebe ich ehrlich zu: Der Mann und ich hatten einfach keine Lust, uns durch diesen Dschungel alleine zu durchzukämpfen. Hinzu kam die Sorge, dass wir irgendetwas nicht oder falsch verstehen würden und am Ende dann die böse Überraschung käme, z.B. in Form einer saftigen Rückforderung seitens der Elterngeldkasse. Gerade Selbstständige erzählen immer wieder davon, dass sie erst nachträglich erfahren, sie hätten während des Elterngeldbezugs zu viel verdient – und dann zurückzahlen müssen. So etwas wollten wir auf keinen Fall erleben und hörten uns darum nach einer Beratung um.

Auf Empfehlung in einer Facebook-Gruppe für selbstständige Mütter (danke an dieser Stelle an die Mompreneurs, die mir mit ihren Tipps und Ratschlägen schon oft weitergeholfen haben!) fuhren wir also nach Köln zu einer privaten Elterngeldberatung. Mittlerweile gibt es einige Angebote in dieser Richtung und angesichts überforderter öffentlicher Stellen haben sie meiner Meinung nach absolute Berechtigung! Fragt man bei der Elterngeldkasse direkt nach, trifft man nämlich leider oft auf Sachbearbeiter*innen, die vom neuen Elterngeld Plus auch nur das erzählen können, was man bereits im Internet findet – und nach dem Gespräch ist man nicht schlauer als zuvor.

Individuelle Lösungen durch private Elterngeldberatung

Eine private Beratung hat dagegen den Vorteil, dass die individuelle Situation der Familie durchgesprochen – und vor allem durchgerechnet – werden kann. Genau das taten wir in Köln mit einer tollen Beraterin (leider kann ich sie an dieser Stelle nicht mehr weiterempfehlen, da sie aktuell nicht mehr als private Beraterin arbeitet). Wir lieferten der Beraterin unsere Wünsche und unsere Zahlen. Und sie erklärte uns in einem wahnsinnigen Tempo, was theoretisch alles möglich sei und rechnete uns ruckzuck gleich mehrere Modelle durch, wie wir Elterngeld und Arbeitszeit am günstigsten und profitabelsten kombinieren könnten.

Welche Möglichkeiten es nun insgesamt gibt und wie Paare am besten mit Selbstständigkeit, Arbeitszeit und Elterngeld umgehen, kann ich hier insofern überhaupt nicht beschreiben. Denn erstens ist jeder Fall total individuell und sollte die neuen Möglichkeiten je nach eigener Situationslage nutzen. Und zweitens will ich den tollen Elterngeldberaterinnen ja auch ihren Job nicht klauen oder (noch schlimmer) Halbwahrheiten oder Quatsch verbreiten. Ich bin nach wie vor kein Profi und werde das Thema Elterngeld mit Sicherheit nie komplett durchblicken (was ich zum Glück ja auch nicht muss).

Aber: Wie wir nun in unserer individuellen Situation am besten profitieren, habe ich durch die extrem zügige und kompetente Beratung durchschaut! Und das war genau das, was wir suchten und brauchten. Schon direkt nach dem Gespräch waren der Mann und ich uns einig, dass diese Beratung sehr gut angelegtes Geld war. Und dadurch, dass unsere Beraterin so wahnsinnig schnell arbeitete, standen auf unserer Rechnung am Ende auch nur zwei läppische Beratungsstunden, die ich als Selbstständige zudem von der Steuer absetzen kann. Da wollte ich fast noch Trinkgeld geben. 😉

Damit in diesem Text aber wenigstens ein bisschen Mehrwert rum kommt, versuche ich trotzdem mal, meine Haupt-Learnings zum Thema „Selbstständigkeit und Elterngeld“ zusammenzufassen:

Elterngeld Plus nutzt Selbstständigen nur bedingt

Was die Vereinbarkeit von Selbstständigkeit und Elterngeld angeht, dachte ich zunächst, dass das neue Elterngeld Plus hier bestimmt total nutzen würde. Arbeiten und gleichzeitig Elterngeld beziehen – so hatte ich mir das vorgestellt. Und bestimmt kann das auch klappen, allerdings ist es wohl nicht ganz leicht, herauszufinden, welche Summen denn nun „erlaubt“ sind, ohne dass man am Ende zurückzahlen muss. Hier habe ich leider auch keine näheren Ratschläge. Denn in unserem konkreten Fall kam heraus, dass es für uns profitabler ist, wenn ich Elterngeld in Vollzeit beziehe (Basis-Elterngeld) und in dieser Zeit keine Gewinne erwirtschafte. Nach einigen Monaten Elternzeit mache ich dann eine Elterngeld-Pause und darf in dieser Zeit Honorare empfangen – schließlich beziehe ich dann kein Elterngeld. Der Bezug von Basis-Elterngeld ist damit auch für manche Selbstständige eine sinnvolle Angelegenheit!

Elterngeld Plus nutzt Selbstständigen enorm

Moment, widerspricht sich das nicht mit oberem Punkt? Nicht, wenn die Situation ist, wie bei uns: Ich profitiere nämlich indirekt davon, dass ich einen angestellten Mann habe, der Elterngeld Plus beziehen wird. Nach zwei Monaten Vollzeit-Elternzeit und Basis-Elterngeld wird er seine Arbeitszeit reduzieren und eineinhalb Tage pro Woche gar nicht arbeiten. Das bedeutet für mich, dass ich mindestens diese beiden Tage pro Woche für meine selbstständige Arbeit nutzen kann, weil der Papa dann Baby und Hübchen betreut. Insbesondere in den Monaten des Partnerschafts-Bonus (s.u.) und in jenen Monaten, in denen ich kein Elterngeld beziehe, ist das sehr hilfreich. Es kommt also immer auch darauf an, als Paar Basis-Elterngeld und Elterngeld Plus individuell und clever zu kombinieren.

Der Partnerschafts-Bonus ist gerade für Selbstständige eine tolle Möglichkeit!

Den sogenannten Partnerschafts-Bonus erhalten Paare, wenn sie „gleichzeitig in vier aufeinander folgenden Lebensmonaten des Kindes im Umfang von 25 bis 30 Wochenstunden teilerwerbstätig sind“ (Quelle: elterngeld.net). Der Bonus ist, dass sie dann diese vier Monate zusätzlich Elterngeld erhalten – geschenktes Geld quasi! 25 bis 30 Wochenstunden sind für einen Angestellten nun ziemlich viel Zeit – da braucht man schon eine vernünftige Kinderbetreuung. Und die ist für ein kleines Kind oder gar einen Säugling schwer aufzutreiben, bzw. oft will man das ja auch noch gar nicht. Für Selbstständige ist es jedoch viel leichter, auf diese Stundenzahl zu kommen. Ich habe mir für die Partnerschaftsmonate zum Beispiel vorgenommen, meine Webseite zu überarbeiten, viel am Blog zu arbeiten und natürlich auch wieder für meine Kunden zur Verfügung zu stehen. Damit komme ich locker auf 25 Wochenstunden, die ich mir zeitlich zudem frei einteilen kann.

Elterngeld muss individuell durchdacht werden

Ob meine Learnings euch nun irgendwie nutzen? Ich habe keine Ahnung! Denn das, was ich wohl am meisten gelernt habe, ist: Das aktuelle Elterngeld bietet richtig viele Möglichkeiten und sollte wirklich ganz individuell durchdacht und geplant werden. Ich persönlich hätte das alleine niemals gekonnt und bin sehr froh um die kompetente Beratung, die wir uns geleistet haben.

Habt ihr auch schon Erfahrungen mit Elterngeld und Selbstständigkeit? Dann gerne rein in die Kommentare! Was habt ihr gelernt oder lernen müssen und was empfehlt ihr anderen Selbstständigen?

Abschlussbemerkung: Wie mehrfach in diesem Text erwähnt, berichte ich hier ausschließlich über meinen persönlichen Fall und erhebe keinen Anspruch auf die Richtigkeit meiner Aussagen. Es geht hier schließlich vor allem darum, dass ich empfehle, sich in Sachen Elterngeld am besten eine kompetente Beratung zu holen – diese ist dann in der Regel auch rechtlich sicher. Ich selbst habe im Grunde keine Ahnung und sichere mich daher gegen alle eventuellen Vorwürfe ab, was die Wahrheit oder Unwahrheit meiner Aussagen betrifft. 😉 

9 Kommentare zu „Elterngeld – für Selbstständige, Angestellte und eine Kombination aus allen

  1. Julia

    Hallo liebe Autorin, mit Freude habe ich heute Ihren Beitrag bzgl. der privaten Elterngeldberatung gelesen. Leider befinden wir uns zur Zeit in ähnlicher Situation und würden diese Beratungsstelle gerne einmal aufsuchen und uns alles durchrechnen lassen.

    Können Sie mir vielleicht die Kontaktdaten der privaten Agentur geben? Einen Link oder ähnliches?

    • Hallo Julia! Leider hat die Beraterin, bei der wir waren, ihre Tätigkeit aufgegeben, das steht glaube ich auch im Text. Ich empfehle die Facebook Gruppe „Mompreneurs“, da wissen viele gut Bescheid und haben sicher gute Empfehlungen.

  2. Gülsüm Tanriverdi

    Hallo
    Bin jetzt das zweite mal schwanger das in meiner Elternzeit.
    Jetzt habe ich nun so viele Fragen zur mein elterngeld elternzeit usw.
    Komme irgendwie nicht mit mit der ganzen Berechnung..brauche dringend Beratung und Hilfe
    Mfg tanriverdi

    • Dann wendest du dich am besten an eine professionelle Beratung! Falls es um „normales“ Vollzeitelterngeld geht und du angestellt bist, kannst du es vielleicht erst mal mit der Elterngeldstelle in deiner Stadt versuchen. Wenn es aber um Elterngeld Plus oder Möglichkeiten für Selbstständige geht, haben die meist leider auch nicht so wirklich Ahnung. Da suchst du dann besser nach einer privaten Beratung. Frag doch mal in Facebookgruppen oder anderen Netzwerken nach. Empfehlungen sind immer das Beste! Viel Erfolg und alles Gute für die zweite Schwangerschaft!

  3. Angi

    Hallo, ein sehr spannender Beitrag. Ich und mein Mann sind ebenfalls selbständig und möchten gern die Partnerschaftsmonate nutzen. 25 Stunden/ Woche bekommen wir locker voll, jedoch stellen wir unsere Rechnungen i.d.R Quartalsweise oder sogar halbjährlich, sodass wir wahrscheinlich in den Partnerschaftsmonaten keine Einnahmen haben werden. Hast du eine Idee, wie sich dies auf die Partnerschaftsmonate auswirkt?

    Viele Grüße

    • Hi Angi! So wie die Beraterin es uns damals erklärt hat, geht es gar nicht um das erwirtschaftete Geld, sondern um die Arbeitszeit. Gerade bei Selbstständigen ist es ja normal, dass das Geld erst nach der Arbeitsleistung kommt. Ihr müsst demnach nur glaubhaft machen, dass ihr tatsächlich 25h/Woche arbeitet. Sucht euch aber am besten noch mal Rat, z.B. bei einer privaten Beratung.

  4. Martina

    Tut mir leid, aber da muss ich mal einhaken – und dich ggf. vor einem bösen Brief des Finanzamts bewahren.

    Du schreibst: „Und dadurch, dass unsere Beraterin so wahnsinnig schnell arbeitete, standen auf unserer Rechnung am Ende auch nur zwei läppische Beratungsstunden, die ich als Selbstständige zudem von der Steuer absetzen kann.“

    Können vielleicht – die EÜR/Bilanz wird nämlich vom Finanzamt bei Einreichung gar nicht so genau geprüft und kleine Unternehmen/Selbständige bekommen selten eine Betriebsprüfung.
    Dürfen aber nicht.

    Elterngeld ist steuerfrei nach § 3 Nr. 67 Buchst. b) EStG und deshalb muss man §3c Absatz 1 EStG beachten. Und in dem steht recht eindeutig:

    (1) Ausgaben dürfen, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden.

    • Liebe Martina, der Text ist ja schon ein paar Jährchen alt und glücklicherweise kann ich dir versichern, dass ich keinen „bösen Brief“ vom Finanzamt bekommen habe. Sowieso ist es bei der Steuer doch so: Du kannst erst mal alles mögliche angeben – was dir dann letztlich gewährt wird, ist eine andere Frage. Mein schlussendlicher Gewinn ergibt sich ja aus alledem, was das Finanzamt mir gewährt oder eben berechnet. Daher ist das total unkritisch für eventuelle Betriebsprüfungen. Ich habe die Beratungssumme ja korrekt angegeben. Betrug wäre z.B., wenn ich dem Finanzamt die Beratungssumme höher gemeldet hätte als tatsächlich auf der Rechnung steht. Das würde natürlich bei einer Betriebsprüfung auffallen.

      Ich kann dir letztlich gar nicht sagen, ob die Angabe durchgegangen ist oder nicht. Ich habe mich damals nach der Aussage der Beraterin gerichtet, die sagte, dass Elterngeldberatungen ähnlich behandelt würden wie Steuerberatungen. Und meine Wiso-Software gebe ich ja auch jedes Jahr bei der Steuer an. 😉

      Ich plädiere übrigens grundsätzlich für weniger Angst vorm Finanzamt. 😉 Bei Fragen rufe ich dort gerne einfach an und bisher waren alle Sachbearbeiter*innen sehr freundlich und auskunftsfreudig.

  5. Daliah

    Hallo,
    Auch wenn das Ganze nun schon etwas älter ist muss ich Martina da an der Stelle nochmal Recht geben.
    Elterngeld ist Privatangelegenheit und Beratungen hierzu sind logischerweise keine betrieblichen Kosten.
    Und nochmal nein hierzu: „Du kannst erst mal alles mögliche angeben …“. Kannst du schon (man kann auch Straftaten begehen), ist aber nicht richtig und nicht erlaubt und kann dementsprechend behandelt werden.
    Und das meine ich nicht böse, aber vielleicht solltest du auch mal das Geld in einen Steuerberater investieren 😉

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